Zum 9. Juni 2021

Auf Initiative der CDU hat am 6. Mai 2021 der Bundestag das Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung verabschiedet.

Am 28. Mai 2021 haben die Ministerpräsidenten der Länder dem Gesetz im Bundesrat zugestimmt.


Unter dem Datum 2. Juni 2021 haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnet.


Am 9. Juni 2021 ist das Gesetz in Kraft getreten.


Mit der Gründung der staatlichen Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung haben sich Bund und Länder über den letzten Willen Helmut Kohls bewusst hinweggesetzt, der mit der Stiftung angeblich für sein Lebenswerk geehrt werden soll.


Sie haben meine Mitwirkungsrechte als Witwe Helmut Kohls und seiner von ihm ausdrücklich bestimmten Alleinerbin wissentlich missachtet und über Helmut Kohl verfügt.


Denn: In meiner Funktion als Alleinerbin und Witwe Helmut Kohls hatte ich diesem rein staatlichen Vorhaben aus guten Gründen ausdrücklich nicht zugestimmt und stattdessen für einen anderen, gerne gemeinsamen Weg geworben.


Mein Standpunkt war allen Beteiligten rechtzeitig bekannt.


Ich hatte ihn am 5. Mai 2021, vor den Abstimmungen auch öffentlich gemacht:
PRESSEERKLÄRUNG auf Deutsch // Press Release - English version


Maike Kohl-Richter, Ludwigshafen, zum 9. Juni 2021

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